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Internationales Strafgericht

Erstellt am 03.07.2002 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 1703 mal gelesen und am 31.05.2010 zuletzt geändert.

Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs großer Erfolg

Am 1. Juli 2002 trat das Statut des Internationalen
Strafgerichtshofes in Kraft. Der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler und der Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Rudolf Bindig erklärte:

Der heutige Tag sei ein großer Tag für das internationale Recht.

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde seit über 100 Jahren von Völkerrechtlern gefordert und nimmt nun formal seine Arbeit auf.

* Völkermord,
* Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
* Kriegsverbrechen,
die in Zukunft begangen werden, können dort sowohl von Regierungen als auch von Privatpersonen und Nicht-Regierungsorganisationen zur Anzeige gebracht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Auch aus eigener Kraft kann der ICC Ermittlungen aufnehmen und Anklage erheben.

Stand der Ratifikation

Bislang haben 74 Staaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt, weitere 65 haben das Statut gezeichnet. Dies ist ein großer Erfolg.

Getrübt wird dieses positive Ereignis allerdings durch das Verhalten der Vereinigten Staaten. Der Druck, den die Bush-Administration auf Länder ausübt, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben, und ihre unverhüllte Drohung, sich künftig UN-Missionen zu verweigern, sollte amerikanischen Staatsangehörigen keine Immunität zugesichert werden, beeinträchtigt die Freude über die Arbeitsaufnahme des ICC. Der aktuelle Konflikt im Sicherheitsrat um die Verlängerung des Bosnien-Mandats belegt dies.

Sollte dieses Beispiel Schule machen und künftig jede UN-Mission mit diesem Junktim behaftet werden, wären solche Missionen grundsätzlich in Frage gestellt. Die gegenwärtige Skepsis der US-Regierung gegen jede multilaterale Einbindung ist hoffentlich nicht das letzte Wort.

 

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