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Friedens-Wahl-Kalender 2002 – Friedliche Weichenstellung

Erstellt am 23.09.2002 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 31.12.2008 zuletzt geändert.

Laut Standard und (APA) sind im Wahlkalender bis zum 24. November einige Fristen zu beachten

Am 24. November 2002 wird gewählt

Wahlkalender des Innenministeriums.

Sie betreffen die Wahlberechtigung, Berufungen gegen die Wählerverzeichnisse, das Antreten von Parteien, die Wahlkarten-Ausstellung und die Organisation durch die Wahlbehörden.

Die Ausschreibung der Wahl erfolgte am Montag, 23. September, mit der Verlautbarung des Wahltermins im Bundesgesetzblatt.

Stichtag ist Dienstag, 24. September.

Der Stichtag ist wichtig für die Teilnahme an der Wahl. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die spätestens am 31. Dezember 2001 das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind. Außerdem können ab dem Stichtag Unterstützungserklärungen für kandidatur-willige Gruppierungen in den Gemeindeämtern abgegeben werden.

Gegen die (Nicht-)Eintragung in die Wählerevidenz

gibt es zwei „Rechtsmittel“, Einspruch und die Berufung dagegen. Damit bekannt wird, wer in den Verzeichnissen steht, müssen sie veröffentlicht werden: Von 15. Oktober bzw. 18. Oktober (bei „Hauskundmachung“) bis 24. Oktober werden die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden zur Einsicht aufgelegt.

Eine „Hauskundmachung“ mit der Zahl der Wahlberechtigten muss zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern erfolgen. Damit kann der Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzt werden.

Über Einsprüche müssen die Wahlbehörden bis spätestens 30. Oktober entscheiden. Dagegen kann dann noch Berufung eingelegt werden, und zwar bis spätestens 2. November. Die Entscheidung darüber muss bis 9. November fallen.

Am 11. November wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen.

Wer sich am Wahltag nicht in seiner Heimatgemeinde aufhält, muss sich eine Wahlkarte besorgen. Wahlkarten können mit dem Tag der Ausschreibung – also ab sofort – bis 21. November beantragt werden. Der Antrag ist in jener Gemeinde zu stellen, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Im Innenministerium können keine Wahlkarten beantragt werden. Wie viele Wahlkarten ausgegeben wurden, steht am 23. November fest.

Mit Fristen genau vorgeschrieben ist im Gesetz der Weg zur Kandidatur:

Der Wahl stellen können sich Staatsbürger, die am 31. Dezember 2001 das 19. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag in einem Wählerverzeichnis eingetragen waren – und auf einem Wahlvorschlag stehen.

Gruppierungen, die bei der Wahl antreten wollen, müssen bis spätestens 18. Oktober in den gewünschten Bundesländern Landeswahlvorschläge (samt Unterstützungsunterschriften) vorlegen. Will eine Liste bundesweit an der Mandatsverteilung teilnehmen, muss sie bis spätestens 4. November einen Bundeswahlvorschlag im Innenministerium einreichen.

Kandidatenlisten werden veröffentlicht:
* für die Länder am 24. Oktober 2002
* Bundeswahlvorschläge im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 8. November.

Spätestens fünf Tage vor der Wahl, am 19. November,
müssen die einzelnen Gemeindewahlbehörden Wahlsprengel, Wahllokale, Verbotszonen und die Wahlzeit bekannt geben.

Laut Wahlordnung können die Wahllokale am Wahltag von 00.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten; in der Vergangenheit war bei NR-Wahlen immer um 17.00 Uhr Wahlschluss.

24. November Wahltag

Die Wahlkuverts aus dem Ausland müssen bis 2. Dezember, 12.00 Uhr, bei den Landeswahlbehörden eingelangt sein.

Das amtliche Endergebnis wird drei Wochen nach dem Wahltag erwartet.

Beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden kann die Wahl innerhalb von vier Wochen nach der Verlautbarung des Wahlergebnisses in der „Wiener Zeitung„.

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrates ist für 20. Dezember geplant. Das ist auch der

Beginn der XXII. Legislaturperiode.

 

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