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Schluss mit anlasslosen und unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahmen

Erstellt am 26.07.2013 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 4854 mal gelesen und am 31.07.2013 zuletzt geändert.

Ein Offener Brief ging in der Redaktion ein:

Schluss mit anlasslosen und unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahmen
25.07.2013

Die Enthüllungen der letzten Wochen haben den Bürgern Europas deutlich vor Augen geführt, dass unsere Grund- und Freiheitsrechte in Europa durch massive anlasslose und unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahmen seitens eigener und ausländischer Geheimdienste bedroht werden. VIBE fordert zusammen mit der Digitalen Gesellschaft (Berlin) und 22 weiteren österreichischen, deutschen und europäischen Vereinen, Verbänden und Institutionen die nationale und europäische Politik in einem Offenen Brief dazu auf:

1. Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
2. Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
3. In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
4. Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
5. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
6. Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
7. Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
8. Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
9. Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
10. Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
11. Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
12. Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.

VIBE ermutigt alle Bürger, für ihr Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre, Datenschutz- und sicherheit einzutreten und den Offenen Brief mitzuzeichnen: www.stopsurveillance.org

 

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