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Stellt die Friedensfragen!

Robotik für den den Frieden sichern

Erstellt am 19.11.2017 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 4448 mal gelesen und am 25.11.2017 zuletzt geändert.

„Der nächste Krieg wird von einer Furchtbarkeit sein, wie noch keiner seiner Vorgänger.“

Bertha von Suttner (1843 – 1914), eigentlich Baroness Bertha Sophie Felicitas von, Pseudonyme: B. Oulot und Jemand, österreichische Schriftstellerin und Pazifistin; Friedensnobelpreis 1905

Quelle: Suttner, Die Waffen nieder! Eine Lebensgeschichte, 1889

Deutschland und Frankreich wollen mit einem unverbindlichen Verhaltenskodex „Killer Roboter“ in Schach halten. Sie entfernen sich damit vom Ziel eines präventiven, völkerrechtlich verbindlichen Verbotsvertrages.

Die Rüstungslobby soll helfen und beraten

Big Brother 4.0 lässt grüßen!


Killer robots. You may think they only appear in science fiction movies. But these kind of weapons are being developed right now. Do we want machines that can decide to kill a person without any human involvement? Watch this movie and find out that now is the time to decide whether we want this weapons — or not.

Facing Finane (Berlin / Genf, 13.11.2017)

Nach jahrelangem, ergebnislosen Meinungsaustausch über ein Verbot autonomer Waffensysteme (Lethal Autonomous Weapon Systems / LAWS) im Rahmen der VN-Waffenkonvention zu bestimmten, konventionellen Waffen (Certain Conventional Weapons / CCW) droht der Verbotsprozess in der kommenden Woche (13.-17.11.2017) endgültig zu scheitern.

Denn wenn es nach Deutschen und Französischen Lobbys geht, so wird der Umgang mit autonomen Waffen (vulgo Killer Roboter) lediglich durch eine unverbindlich „politische Erklärung“ geregelt. Damit läge die Frage ob Menschen zukünftig die Entscheidung über Leben und Tod an Maschinen delegieren wohl in der Hand der Anarchie von Staaten und Rüstungskonzernen mit Milliardeninteressen und Kriegs-PR-Budgets.

Deutsch und Französische Killerroboter-Lobby

Deutschland dürfe sich nicht durch das vom Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung vorgegebene Ziel eines Verbotes autonomer Waffensysteme verabschieden, fordert Thomas Küchenmeister von Facing Finance, einer deutschen Mitgliedsorganisation der internationalen Campaign to Stop Killer Robots.

“Eine bloße, unverbindliche politische Erklärung oder auch ein „Verhaltenscodex“ (code of conduct) kann das dringend benötigte, völkerrechtlich verbindliche Verbot nicht ersetzen“, kritisiert Küchenmeister weiter.

Deutschlands und Frankreichs Verhandler in Genf geben vor, dass autonome Waffensysteme derzeit noch nicht existieren.  Sie schlagen aber eine vorübergehende Begriffsbestimmung dafür vor. Autonome Waffensysteme sollten als „vollautonome, tödliche Waffensysteme“ definiert werden.

Gleichzeitig wird eine Reihe bereits existierender Waffensysteme von der Definition ausgenommen.

Zum Beispiel würden laut Vorschlag explizit folgende Waffensysteme ausgenommen:

  • …ferngesteuerte und automatisierte Systeme (z.B. konventionelle Waffen mit Zeitzünder),
  • telebetriebene (z.B. Drohnen),
  • automatisierte Raketenabwehrsysteme,
  • Torpedos,
  • lenk- und navigationsgeführte Systeme,
  • Überwachungs- und Erkennungssysteme

Sie würden in der Folge nicht merh als autonome Waffensysteme erachtet. Ob auch die bereits eingesetzten sogenannten „Fire-and-Forget“-Waffen, die selbst von ihren Herstellern als „autonome Waffen“ klassifiziert werden, nach der deutsch-französischen Definitionslogik unter diese Ausnahmen fallen war bisher offen.

„Fire-and-Forget“-Waffen finden per Sensoren autonom ihre Ziele und zerstören diese selbstständig. Nach ihrer Aktivierung kann dieser Vorgang, auch im Falle einer falschen Zielauswahl, von einem Menschen in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Beispiele für „Fire-and-Forget“-Waffen

Sie sind z.B.

  • die autonome Suchzündermuniton „SMART 155“ der beiden deutschen Unternehmen Diehl und Rheinmetall oder
  • die Panzerabwehrlenkwaffe „Brimstone“ von MBDA, einem deutsch-britisch-französisch-italienisch-spanischen Herstellerkonsortiums.
  • Seezielflugkörper wie die norwegische „Joint Strike Missile“, die laut Herstellerangaben im autonomen Modus Schiffe bekämpft.

„Sollen Menschen weiterhin die ultimative Entscheidung über den Einsatz von tödlicher Gewalt und ausreichende Kontrolle über tödliche Waffensysteme haben, müssen auch alle existierenden Waffensysteme mit autonomen Fähigkeiten auf den völkerrechtlichen Prüfstand“, fordert Küchenmeister.

Unverständnis für Vorschlag der deutsch-französische Killerroboter-Allianz

Gruppe von 15-20 Regierungs- und Rüstungsindustrievertretern mit Interessen im Killerrobotergeschäft

Auf Unverständnis stößt, Facing Finanace, auch der deutsch-französische Vorschlag zur Bildung einer technischen Expertengruppe. Diese solle aus einer Gruppe von 15-20 Regierungs- und Rüstungsindustrievertretern bestehen. Sie solle die CCW-Vertragsstaaten „beraten“. Insbesondere solle die Gruppe „geeigneter Maßnahmen“ in Bezug auf spezifische Risiken von autonomen Waffensystemen aufbereiten, so das Deutsche Auswärtige Amt gegenüber den Vertretern der Kampagne gegen Killerroboter.

Es droht ein völkerrechtswidriger Vertrag im Umgang mit autonomen Waffen

Um einen völkerrechtswidrigen Umgang mit autonomen Waffen zu verhindern, schlagen Deutschland und Frankreich außerdem vor, die Anwendung von existierenden, nationalen Waffen-Bewertungsprozessen zu präferieren. Diese müssen laut Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte bei der Beschaffung neuer Waffensysteme durchgeführt werden.

Um den vielschichtigen Risiken und Bedenken, verbunden mit dem Einsatz von LAWS, angemessen zu begegnen, gelten diese nationalen Bewertungsprozesse als unzureichend und intransparent. „Es gibt keinen Beleg dafür, dass nationale Bewertungsprozesse die Entwicklung von Waffensystemen jemals verhindert hätten und deshalb benötigen wir eine neue, präventive und völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Verbot autonomer Waffensysteme,“ kritisiert Küchenmeister.

Der deutsch-französische Vorschlag stehe nach Auffassung der internationalen Kampagne im klaren Widerspruch zum geltenden deutschen Koalitionsvertrag.  Dieser fordert eine „völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme“ und eine Unterstützung dieser Ächtung solange die aktuelle Regierungskoalition die Regierungsgeschäfte legal zu verantworten hat. Ob auch die zukünftige Bundesregierung dieses Ziel verfolgen werde, sei jedoch fraglich. Die Teilnehmer der Deutschen Regierung an den Sondierungsgesprächen im November 2017 ließen gegenüber der Kampagne gegen Killerroboter ließen jedenfalls verlauten, dass dem Thema autonome Waffensysteme keine Priorität eingeräumt werde.

Die internationale Kampagne fordert die CCW-Vertragsstaaten auf, in den kommenden beiden Wochen folgenden Maßnahmen zuzustimmen:

  • Im Jahr 2018 soll die Gruppe der Regierungsexperten mindestens 4 Wochen über ein Verbot von autonomen Waffensystemen beraten.
  • Die Notwendigkeit einer internationalen Regulierung bzw. eines präventiven Verbotes anzuerkennen, um kritische, autonome Funktionen von Waffensystemen zu adressieren.
  • Stellung zu beziehen in Bezug auf ein Verbot autonomer Waffensysteme, denen es an menschlicher Kontrolle bei Tötungsentscheidungen mangelt.

Kontakt vor Ort in Genf:

Thomas Küchenmeister
Facing Finance
(Campaign to Stop Killer Robots in Deutschland)
Tel. +49 (0)175 4964082
kuechenmeister@facing-finance.org
http://www.killer-roboter-stoppen.de

Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Seite der nationalen und int. Kampagne und dem Büro der VN in Genf:

 

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