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Gesetzesentwurf zur Mitwirkungspflicht menschenrechtlich höchst bedenklich

Erstellt am 14.10.2010 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 2077 mal gelesen und am 10.12.2010 zuletzt geändert.

UNHCR-Analyse: Asylsuchende nicht länger vorbeugend kriminalisieren

Am 11. Oktober, endete die Begutachtungsfrist für die Novellierung des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes, das eine verstärkte Mitwirkungspflicht von Asylsuchenden am Anfang ihres Asylverfahrens beinhaltet. Asylsuchende sollen sich nach diesem Entwurf künftig bis zu fünf Tagen durchgehend in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR kommt in seiner Expertise zu dem Schluss, dass diese neue Mitwirkungspflicht einen ungerechtfertigten Freiheitsentzug für Asylsuchende darstellt. Die generelle 120-stündige – oder bei dazwischen fallenden Wochenenden und Feiertagen noch längere – Aufenthaltsverpflichtung ist somit laut UNHCR nicht im Einklang

  • mit der Europäischen Menschenrechtskonvention,
  • dem EU-Recht und
  • der österreichischen Verfassung.



„Der zwangsweise Aufenthalt in der Erstaufnahmestelle kommt de facto einer Haft gleich, selbst wenn die Türen nicht versperrt sind. Denn sobald ein Betroffener die Erstaufnahmestelle verlässt, droht ihm als Konsequenz Schubhaft“, so Dr. Christoph Pinter, Leiter der UNHCR-Rechtsabteilung in Österreich. Die eingeschränkte Bewegungsfreiheit bedeute auch, dass Asylsuchende weder die Betreuung von Flüchtlingshilfsorganisationen noch frei gewählte rechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen könnten. Dies stelle einen ungerechtfertigen Eingriff in ihre Rechte dar, so der UNHCR-Experte. Selbst ein Asyl suchendes Kind, dessen Eltern bereits legal in Österreich sind, würde tagelang von seinen Eltern getrennt sein.

Pinter betonte, den undifferenzierten Freiheitsentzug am Anfang des Asylverfahrens lehne das UN-Flüchtlingshochkommissariat aber nicht nur aus rechtlichen Gründen ab. Viele Menschen seien traumatisiert und vor repressiven Systemen geflohen. Für sie und vor allem auch für Kinder sei dieses zwangsmäßige Festhalten extrem belastend. „Das Gefühl, eingesperrt zu sein, wird bei Asylsuchenden einen fatalen ersten Eindruck hinterlassen. Den Menschen wird gleich bei ihrer Ankunft signalisiert, dass sie bei uns nicht willkommen sind, sondern eine Gefahr darstellen. Das ist die denkbar schlechteste Ausgangslage für eine spätere Integration in Österreich“, so Pinter.

>Nach seinen Worten plädiert UNHCR deshalb dafür, die Gesetzesvorlage dahingehend abzuändern, dass die zusätzliche Mitwirkungspflicht auf die tatsächlichen Arbeitszeiten der Behörde beschränkt wird. Das werde in der Regel zu normalen Bürozeiten und nicht am Abend oder am Wochenende sein. Zusätzlich sollte die Asylbehörde gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Zeitraum des „sich zur Verfügunghaltens“ so kurz wie möglich zu gestalten und alle Verfahrensschritte schnellstmöglich zu setzen. „Österreich sollte sich wieder auf seine lange Asyltradition besinnen und aufhören, Asylsuchende vorbeugend wie Kriminelle zu behandeln“, so Pinter abschließend.

Die gesamte UNHCR-Analyse des Entwurfs einer Novelle zum Asylgesetz 2005 und zum Fremdenpolizeigesetz 2005 ist aufwww.unhcr.at abrufbar.

 

Posted in Menschenrecht, Österreich

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