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Hochschulen für den Frieden

Erstellt am 06.09.2016 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 4643 mal gelesen und am 09.09.2016 zuletzt geändert.

Alle Waffen stehen still,
wenn der schlaue Kopf es will?

62 deutsche Hochschulen dem Frieden verpflichtet

2015 ist es an vielen Hochschulen zu Durchbrüchen gekommen. Die Zivilklausel-Bewegung nimmt aber weiter an Fahrt auf. Alleine im vergangenen Jahr haben 36 Hochschulen eine Zivilklausel in ihren Grundordnungen festgeschrieben.

Insgesamt haben sich nun mindestens 62 Hochschulen, darunter acht der zehn größten Unis Deutschlands, sowie aktuell fünf Landeshochschulgesetze einer friedlichen Orientierung verpflichtet.

Nun gilt es, laut Zivilklauseld.e diese positiven Ansprüche weiter zu verallgemeinern. Aufklärende, friedensbewegte Hochschulen sind die lebendige Alternative zu Krieg und Eskalationspolitik.

Geschichte der Zivilklauselbewegung

In seinem Beschluss Nr. 5113 legte die Universität Bremen 1986 fest, dass „jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat abgelehnt werden müsse. Insbesondere forderte die Zivilklausel „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“ 1992 wurde diese Klausel in Bremen erneuert. Zivilklauseln führten auch Hochschulen in Berlin (TU), Dortmund, Konstanz, Oldenburg und Tübingen ein.

Im Bundesland Niedersachsen war die Zivilklausel zwischen 1993 und 2002 [1] Teil des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Formulierung des §27 lautete: „Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnis, deren allgemeiner Verbreitung und praktischer Nutzung für friedliche und die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltenden Zwecke sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.“[2] Eingeführt hatte die Zivilklausel im Landeshochschulgesetz Helga Schuchardt, Wissenschaftsministerin in der Landesregierung unter Gerhard Schröder (SPD).

Die Universität Tübingen schrieb die Zivilklausel im September 2010 in ihre Grundordnung. An mehreren Hochschulen bildeten sich in den letzten Jahren Initiativen gegen Rüstungsforschung.

  • So stimmten Ende 2010 in Köln 65 % für die Einführung einer Zivilklausel.[3]
  • Im Juni 2012 sprachen sich die Studierenden der Universität Augsburg auf einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 77 % (144 dafür, 38 dagegen, 4 Enthaltung) für die Aufnahme einer Zivil- und Transparenzklausel in die universitäre Grundordnung aus.[4] Hierbei geht es vor allem um die Befürchtungen, die mit dem Innovationspark einhergehen.

Im Grün-Roten Koalitionsvertrag der im Frühjahr 2011 gewählten neuen Baden-Württembergischen Landesregierung ist die Zivilklausel nicht zu finden, obwohl beide Koalitionspartner sich zuvor dafür starkgemacht hatten.[5] Auch in Frankfurt sprachen sich 2013, in einer Urabstimmung, über 76 Prozent der Studierenden an der Uni Frankfurt dafür aus, einen Passus in die Grundordnung zu übernehmen, dass „Forschung und Studium zivilen und friedlichen Zwecken“ dienen solle.[6] In Göttingen stimmte der Senat im Februar 2013 für die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.[7]

Während die Studierenden der Uni Kiel[8] sich in einer nicht weisungsbefugten Befragung mit 2/3 für eine Zivilklausel ausgesprochen haben, sperrt sich die Universitätsleitung dagegen.

Der Leiter des Kieler Instituts für Sicherheitspolitik Joachim Krause fand in einer Stellungnahme, dadurch würden wissenschaftliche Kontakte mit der Bundeswehr oder der wehrtechnischen Industrie diskreditiert.[9]

[D]erartige Klauseln [werden] von linken und vor allem linksextremen Gruppen […] genutzt […], um den Betrieb an der Universität entweder in ihrem Sinne zu steuern oder diesen zu stören.

Nach Informationen des German Foreign Policy[10] sollen ihn in einer früheren Fassung seiner Stellungnahme Zivilklauseln „fatal an Zeiten, in denen Universitäten in Deutschland nicht mit Menschen oder Institutionen kooperieren durften, weil diese jüdisch waren“ erinnert haben.

Link

Ja zur Zivilklausel!: www.zivilklausel.de

 

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