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Stellt die Friedensfragen!

Friedensverfassungsrecht und kollektive Klimasicherheit, …

Erstellt am 19.10.2023 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 3672 mal gelesen und am 19.10.2023 zuletzt geändert.

Diesen „Brief“ des bereits für den Friedensnobelpreis nominierten Klaus Schlichtmann gebe ich gerne 1:1 wieder – Die Links zu Schüsselbegriffen habe ich eingefügt – die Webgerechte Formatierung sowie das Buchcover ebenfalls. Bei Lektüre habe ich wieder über A. H. Frieds kaum eingelöstes Credo „Organisiert die Welt!“ nachgedacht:

„Liebe Friedensfreunde, Abgeordnete, 

sicher ist es Ihnen auch schon längst aufgefallen: Das Problem, mit dem die Welt heute konfrontiert ist, z.B. Klimawandel und die Gefahr eines Atomkrieges, besteht darin, dass wir die Warnungen nicht beachtet, die Zeichen nicht erkannt und positive Entwicklungen — absichtlich oder nicht — übersehen haben.

Hier nur ein paar Beispiele:

(1) die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907;

(2) die US-Resolution für eine Weltföderation von 1949;

(3) die Eisenhower-Rede von 1961 über den militärisch-industriellen Komplex;

(4) das McCloy-Sorin-Abkommen von 1962

(5) die Grenzen des Wachstums von 1972 (Club of Rome)

usw. 

Können diese Versäumnisse, die sich über zwei Generationen erstrecken (und auch spätere Vorkommnisse), nachgeholt werden?

Es gibt Erkenntnisse der Friedensforschung, die zeigen, dass hier der nationale Gesetzgeber gefordert ist, entsprechend den Bestimmungen des Friedensverfassungsrechts* in Aktion zu treten, um die Übertragung der gesamten Verantwortung für Frieden und Sicherheit auf die UNO zu ermöglichen und damit die Investitionen in den militärisch-industriellen-akademischen Komplex zu stoppen.

Wenn dies nicht geschieht, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Folgendes eintreten: 

Erstens werden sich Klimawandel, Umweltzerstörung und soziale Probleme wegen des Fehlens ausreichender finanzieller Mittel exponentiell verschärfen, und

Zweitens: Da das meiste Geld in den militärisch-industriellen-akademischen Bereich fließt, schlittern wir zunehmend in einen globalen Krieg hinein, der das Ende der zivilisierten Welt bringen könnte.

Anmerkung:

Der 1983 an mich persönlich gerichtete Brief aus dem Büro von Willy Brandt hat bestätigt, dass “es richtig (ist), dass der Artikel 24 des Grundgesetzes eine Handhabe bietet, im Interesse eines kollektiven Sicherheitssystems auf Souveränitätsrechte zu verzichten. Angesichts des Bekenntnisses im Grundgesetz, dem Frieden der Welt zu dienen, wäre es durchaus folgerichtig, einer Blockbildung zugunsten eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa und in der Welt eine Absage zu erteilen.” 

Allerdings hieß es in dem besagten Brief auch: “Das entscheidende Problem liegt aber wohl darin, einen kollektiven Verzicht zu Wege zu bringen, um zu verhindern, dass sich für einzelne, verzichtsbereite Staaten Sicherheitslücken ergeben. “ Dies ist falsch; das Büro Willy Brandt war in diesem Fall schlecht beraten. Die VN-Charta sieht nirgends einen kollektiven Verzicht als Bedingung vor. Sie schreibt eine Übergangszeit vor, einen Prozess, der vom Sicherheitsrat unter der Führung der 5 ständigen Mitglieder begleitet wird, der sicherstellt, dass keine Sicherheitslücken entstehen. Zu diesem Zweck müssen die Entscheidungen der P5 im Konsens und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden. Ich glaube, das ist es, was die Siegermächte und die Verfasser des „droit constitutionnel de la paix“ im Sinn hatten. 

MfG, Ihr

Klaus Schlichtmann (Friedenshistoriker)
* Vgl. Klaus Schlichtmann, Friedensverfassungsrecht und kollektive Sicherheit, LIT 2009

 

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