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4. Inneres, Asyl und Integration

Erstellt am 03.03.2003 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 1665 mal gelesen und am 13.07.2010 zuletzt geändert.

Quiz – Woher stammen die folgenden Zeilen

„Ziel ist es, in Österreich eine demokratische, effektive und leistungsbereite Sicherheitsexekutive zu erhalten und zu fördern, die durch ihre tägliche Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Erhaltung des demokratischen Rechtsstaates und der Menschenrechte in Österreich leistet, sowie konsequent gegen Kriminalität vorgeht. Gemeinsames Ziel ist es ebenso, eine eindeutige Differenzierung zwischen Einwanderungspolitik – als Antwort auf freiwillige Migration und wirtschaftliche Überlegungen – und Asylgewährung – als Antwort auf erzwungene Migration – zu treffen. Asylpolitik ist Menschenrechtspolitik und hat das Ziel, verfolgten Menschen Schutz zu gewähren. Einwanderungspolitik schafft klare Regeln und Bedingungen für legale Zuwanderung. Ø Internationale Vernetzung gegen international organisierte Kriminalität; Schleppereibekämpfung, Grenzschutz; gemeinschaftlich finanziertes Grenzschutzkorps, gemeinsame Visastellen, einheitliche Dokumente, Harmonisierung der europäischen Rückkehrpolitik, zentrales europäisches Visa-Identifizierungssystem, Aufteilung der finanziellen Belastung für die Grenzsicherheit im Sinne der Schengen-Solidarität, verstärkte Zusammenarbeit mit den beitretenden Ländern im Hinblick auf Schengenbeitritt, Ausbau von Europol Ø Kampf dem internationalen Terrorismus durch Ausbau und Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Spionageabwehr (Anhebung der Strafrahmen); Anpassung der Befugnisse und Gerichtszuständigkeiten zur wirkungsvolleren Bekämpfung des internationalen Terrorismus bei gleichzeitigem Ausbau des Rechtsschutzsystems und einer Intensivierung der Internationalen Zusammenarbeit Ø Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei, inkl. einer Überprüfung des Behördenaufbaus im Bereich der Sicherheitsverwaltung. Eingliederung der Schifffahrtspolizei ins BMI. Unter Berücksichtigung der Folgen der künftigen Erweiterung der Europäischen Union und der Besonderheiten der Kernaufgaben der Zollverwaltung werden alle Exekutivwachkörper (Polizei, Gendarmerie und Zollwache) mit dem Ziel der Vermeidung von Überschneidungen zu einem einheitlichen Exekutivwachkörper beim Innenministerium zusammengeführt. Ausbildungsreform für die Exekutive und Ausbau der Sicherheitsakademie, Reform des Kriminaldienstes (insbesondere auf Landesebene).ഊ8 Ø Entlastung der Exekutive von artfremden Tätigkeiten; Ø Schaffung von einheitlichen Regelungen zum Einsatz von Videoüberwachungen nach einer Evaluierung vorhandener Befugnisse – vor allem auch im öffentlichen Raum – zur optischen Überwachung mit technischen Mitteln. Ø Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Verkehrsleit- und Steuersysteme) in Zusammenarbeit mit dem BMVIT; Intensivierung der Maßnahmen gegen Trunkenheit, Drogenbeeinträchtigung am Steuer, verstärkte Überwachung des Abstandverhaltens, Einführung einer EU-Fahrerbescheinigung (EU-Fahrerkarte). Ø Reform des Zivildienstes in Übereinstimmung mit den Reformen im Bereich der Landesverteidigung Ø Entschiedener Kampf gegen Drogenhandel Ø Reform des Versammlungsgesetzes Ø Einschränkung der Möglichkeit einer vorzeitigen Einbürgerung vor Ablauf von 10 Jahren (Reduktion der vorzeitigen Verleihung aus besonderen Gründen). Keine Ausweitung von Doppelstaatsbürgerschaften. Erleichterung der Beibehaltung und Wiedererlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft. Ø Ziel ist durch eine umfassende Reform des Asylverfahrens eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens durch konzentrierten Einsatz der Ressourcen unter gleichzeitiger Verbesserung der Qualität. Durch ein klar geregeltes Asylverfahren wird Einwanderung durch die Hintertür, durch illegale Migration und folgende Asylantragsstellung verhindert. Das Asylverfahren wird aus einem Zulassungsverfahren mit einem faktischen Abschiebeschutz und bei dessen positivem Abschluss aus einem Verfahren zur inhaltlichen Prüfung, bei dem sämtliche Asylgründe bei sonstiger Präklusion vorzubringen sind, das mit einem vorläufigen Aufenthaltsrecht verbunden ist, bestehen. Ø Eine Liste sicherer Drittstaaten ist im neuen Asylgesetz zu verankern; Ø Neuordnung des Bundesbetreuungsrechts (Zusammenfassung der Kompetenzen) Ø Überprüfung allfälligen Missbrauchs im Bereich der sog. quotenfreien Zuwanderung. Ø Die Integration legal in Österreich lebender ausländischer Staatsbürger hat weiterhin Vorrang vor einem Neuzuzug. Der Neuzuzug unterliegt – wie bisher

 

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