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Friedenspolitische relevante Passagen aus der Regierungserklärung

Erstellt am 03.03.2003 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 1694 mal gelesen und am 14.07.2010 zuletzt geändert.

Das Wort

  • Frieden kommt in der neuen Regierungserklärung 5 mal vor.
  • Sicherheit bzw. „Sicher-“ kommt ca. 130 mal vor – Verhältnis 1 : 26.In der Budgetübersicht des Finanzministeriums (nach funktionellen Kritieren) kommt „sicher“ immerhin 2 x vor und „fried“ 0 x
    Nun habe ich zwar keine Theorie, was das bedeutet – aber ein Gefühl schon. Ein Linguist könnte da wohl mehr darüber sagen – „Inhaltanalyse“?

    Auszug aus der Regierungserklärung – http://www.austria.gv.at/

    _______________

    „…

    Ø Volksgruppen:

    Lösung der Ortstafelfrage im Sinne des in der Konsenskonferenz
    des BKA zwischen den Landtags- und Nationalratsparteien erzielten Angebotes an die Volksgruppe.

    2. Europäische Union

    Die Bundesregierung bekennt sich zum Friedensprojekt Europa und tritt für ein gemeinsames Europa ein, das auf der Solidarität der Staaten und der Achtung der Vielfalt ihrer Geschichte, Kultur und Traditionen beruht, Freiheit, Frieden und
    Wohlstand sichert. Österreich wird weiterhin entschlossen und konstruktiv an der weiteren Integration mitwirken und seine Interessen wirksam vertreten.

  • Ø Österreich nimmt weiterhin seine Schutzfunktion für die deutschsprachige und ladinische Volksgruppe in Südtirol wahr. In diesem Sinne bleibt es in enger Verbindung mit den Vertretern dieser Volksgruppen, um ihren Bestand auf der Grundlage von Pariser Abkommen und Paket weiterhin sicher zu stellen.
  • Ø Die Bundesregierung wird die Anliegen und Interessen der altösterreichischen Minderheiten im Ausland fördern. Sie wird auch weiterhin im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland eintreten – insbesondere in Mittel-, Ost- und Südosteuropa – und dazu
    auch das Netz der Österreich-Institute und Österreich-Bibliotheken heranziehen.
  • Ø Konstruktives Mitwirken Österreichs in Konvent und Regierungskonferenz.
    Österreich tritt unter Wahrung der Einstimmigkeit für vitale Interessen (Raumordnung, Bodennutzung, Eigenmittelbeschluss, Rechtsakte mit konstitutivem Charakter, Wahl der Energieträger, Wasserressourcen) für das Prinzip der qualifizierten Mehrheit ein. Österreich soll in allen zentralen Kernbereichen an der Entwicklung der europäischen Zusammenarbeit, einschließlich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, initiativ und aktiv mitarbeiten. Österreich tritt für eine Stärkung des Ausschusses der Regionen ein.
  • Ø Bekenntnis zur Erweiterung der Europäischen Union, Verpflichtung zur termingerechten Unterzeichnung und raschen Ratifikation des EU-ഊ4 Beitrittsvertrages (Beschluss im Ministerrat sowie parlamentarische Behandlung und Beschlussfassung). Im Hinblick auf die Transitfrage wird auf das Kapitel Verkehr, im Hinblick auf den Melker Prozess wird auf das Kapitel Nachhaltigkeit verwiesen.Ø Umsetzung der vereinbarten EU-Übergangsregelungen im Bereich der
    Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen unter Beachtung der
    siebenjährigen Übergangsfrist; Regeln zur stufenweise Heranführung an die volle Freizügigkeit.

    Ø Ratifizierung der Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit
    Nachbarstaaten.

    Ø Vorbereitungsstrategie zur EU-Erweiterung: offensive, die
    Wettbewerbsfähigkeit stärkende Maßnahmen, Standortsicherung, Unterstützung der regionalen Unternehmensstruktur

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