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Sicherheit

Erstellt am 03.03.2003 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 2247 mal gelesen und am 13.07.2010 zuletzt geändert.

„…das Freisein von Bedrohung, bezogen einerseits auf den Einzelnen
und seine soziale Situation, andererseits auf ein Kollektiv, auf Staat
und Gesellschaft und ihre Ordnungen, nicht zuletzt die militärische
Absicherung.
Durch

  • die Aufstellung von „Rechtsnormen“ und
  • durch ihre „Kodifizierung“ haben die Gesellschaften schon früh dem Sicherheitsbedürfnis des Menschen entgegenzukommen versucht

Beispielsweise im Mittelalter

  • mit dem „System der Privilegien“, das heißt mit standesgebundenen Rechten und Pflichten;
  • den Freibriefen,
  • dem freien Geleit

Jedoch erst mit dem „Entstehen des Verfassungs- und
Rechtsstaatsgedankens“ in der Zeit der „Aufklärung“ bildeten sich die
Forderungen nach individuellen Schutzrechten heraus

  • Menschenrechte,
  • „Grundrechte des Bürgers“,
  • „Garantie des Rechtswegs“.

Seit der industriellen Revolution am Ende des 18.Jahrhunderts

Nun wurde die „Frage der sozialen Sicherheit“ des Einzelnen und ganzer
Gruppen zu einem Hauptproblem. In der Folge wurden die staatliche
„Sozialpolitik“ und „Sozialversicherung“ aufgebaut.

Die technische Entwicklung schuf neue Risiken und damit Sicherheitsbedürfnisse

Der Staat suchte seine Ordnung gegen Angriffe von innen wie von außen
zu schützen. Die heutigen Bestrebungen, die „Sicherheit von Staaten“ im
internationalen Rahmen zu gewährleisten und Kriege zu verhindern,
finden ihren Ausdruck in der Sicherheitspolitik.

Vgl.: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001

 

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