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Stellt die Friedensfragen!

Verfassungsreform für Österreich und Europa und unsere Friedensfähigkeit

Erstellt am 28.07.2004 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 03.09.2009 zuletzt geändert.

Oder die flankierende Anpassung Österreichs an einen elitären
EU-Militärstaatenstaatenpakt für die schönen,reichen und
staatsgewaltbereiten Fürsten und Supereliten?

Der adelige Christdemokrat Weizsäcker, der zehn Jahre lang bis 1994 deutscher Bundespräsident war, gab einmal die kesse Äußerung von sich: „Wir haben eine gute Verfassung. Aber sind wir auch in einer guten Verfassung?“

Gute Verfassungen?

Ob eine Verfassung, ein Grundgesetz aus heutiger Sicht gut, ist wirft bei mir einige Fragen auf:

  • Was ist eine gute Verfassung? Gut für wen?
    • Gut für Papst, Adel und Kapital oder für die eher weniger vermögenden Weltbürgerinnen jenseits des Lumpenproletariats?
    • Gut für Friedensjournalistinnen?
  • Friedenspolitisch nachhaltig gut?

Österreichische Friedensverfassung?

Als notgedrungen höchst semiprofessioneller Experte für Friedensfragen suchte ich daher ExpertInnen für Verfassungsfragen.
Weibliche Fundamentaljuristinnen mit diesem Profil fand ich bislang
keine, ­ obwohl gerade Frauen sparsame Autos und Frieden tendenziell
mehr mögen als potenZielle Ölrambos.

Aber immerhin

Ich fand ein paar Rechtsgelehrte denen nach gesagt wird, dass sie etwas von Verfassungen und sogar etwas von Frieden durch Recht verstehen. Beispielsweise, Professor Heinz Mayer den Vorsitzenden des Ausschuss 1 für Staatsaufgaben und Staatsziele beim Österreichkonvent.
Ich konnte ihn sogar kurzfristig sprechen. Er wollte am 1. Juli aber
leider kein ausführliches Interview geben. Seine Begründung war, dass ­
dieser friedenspolitisch interessanteste Ausschuss des Konvents ­ sich
erst Mitte September wieder mit den Themen umfassende
Landesverteidigung, Neutralität und Sicherheitspolitik befasse.
(Friedenspolitik ist anscheinend im Herbst kein ausdrückliches
Schwerpunktthema).

Die 16 Mitglieder des Ausschusses sollen einerseits, eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der staatlichen Kernaufgaben leisten. Andererseits,
sollen Fragen eines umfassenden Kataloges von Staatszielen (Frieden mit
friedlichen Mitteln?) in der Bundesverfassung behandelt werden.

Zitat Mayer ­ erster Zwischenbericht vom Österreich Anfang 2004:

„AUSSCHUSS 1 BEWEGT SICH IN EINEM POLITISCHEN MINENFELD“.

Minenfelder sind eigentlich etwas für Kriegsberichterstatter. Aber das
Zitat erklärt vielleicht die eher zugeknöpfte Verfassung des
sympathischen Professors. Trotzdem ergab sich in der Folge ein recht
interessantes Telefongespräch und die Erlaubnis darüber zu berichten.

Mayer fragte, was ich unter Friedenspolitik verstehe?

Ich informierte ihn in geboten knappen Worten:

Im Sinne der modernen
Friedenswissenschaft sei für mich Friede mehr als die Abwesenheit von
Krieg (negativer Friede) = Positiver Friede. Diese Art Friede bemühe
sich um soziale Gerechtigkeit und sozialem Frieden sowie die
vorsorgliche Minimierung personeller, struktureller und kultureller
Gewalt. Kurz, in erster Linie: Friede mit friedlichen Mitteln.

B i n g o !

Der Rechtsgelehrte Mayer stellte ­ – bevor ich Luft schnappen konnte – ­ fest, dass genau das die Aufgabe einer guten Verfassung sei.

Vielleicht erklärt das, warum ich mich im Rahmen meines individuell
friedensforschungslastigen Studiums der Politischen Ökonomie mit
Ausnahme des Verfassungsrechts Jus eher fad fand.
Welcher Student
kann ahnen, dass Verfassungsrecht drauf steht und eigentlich
Friedenmodellbau betrieben wird?

Der Österreichkonvent als Friedenswerkstatt?

Auch der Österreichkonvent entpuppte sich im Bereich der
friedenspolitischen Vorschläge seitens der Zivilgesellschaft
interessanter als zunächst zu vermuten war.

Der Österreichkonvent die fünfte Friedensmarschkolonne der östererreichischen PazifistInnen?

Wohl kaum?

Denn: Faktum ist, dass die
maßgebliche neue EU-Verfassung, deren Beschluss im Herbst droht,
österreichische Friedensfundis – ­ wie mich ­- eher inspiriert, Thoreau und den originellsten rechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts, Mahatma Gandhi, aus dem Bücherschrank zu holen.

Zum Beispiel, David Henry Thoreau:

  • Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat und andere Essays.
  • Oder wie wäre es mit einem Update von Gandhis NichtZusammenarbeitsKampagne oder einem Biodieselmarsch der EUBäurinnen.
    • Vom Spinnrad zum Fahrrad?
    • Boykottiert Ölprodukte aus NATOStaaten wo ihr könnt?
    • Steigt so oft wie möglich aufs Fahrrad und in öfftentliche Verkehrsmittel?
    • Kauft wenn es sein muss nur 3 Literautos,…?

Solche Fragen drängten sich nach Lektüre der Konventsdokumente aus Österreich und Europa bei mir auf.

Warum ist die vorliegende EU-Verfassung und jegliche gehorsame
Anpassung der österreichen Verfassung an sie friedenspolitischer
höchstwahrscheinlich Selbstmord auf Raten?

Beim EU und beim Österreichkonvent wurden doch auch die Gutmenschen aus der Zivilgesellschaft angehört?

Beispielsweise:

  • die ARGEMigrantInnen Österreich,
  • die Armutskonferenz
  • die Bundesjugendvertretung (35/POSPK)
  • der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinde Österreichs (34/POSPK)
  • das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) (55/POSPK)
  • Greenpeace (59/POSPK)
  • das Internationale Institut für den Frieden, Wien (IIF) (96/POSPK)
  • die Österreichischen Friedensdienste (ÖFD) (97/POSPK)
  • die Österreichische Liga für Menschenrechte (30/POSPK)
  • das Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK) (98/POSPK)
  • das Österreichische Volksgruppenzentrum (25/POSPK) die Parlamentarische BundesheerBeschwerdekommission (126/POSPK)
  • SOS Mitmensch (61/POSPK), die Wiener Integrationskonferenz (67/POSPK)
  • die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (94/POSPK)

Aber natürlich wurden auch die einschlägigen Militärvereine angehört ­beispielsweise der Milizverband ­ dessen Papier besonders für Friedensfalkenfreunde durchaus lesenswert ist.

Aber Faktum ist, dass der trojanische EU-Verfassungskompromiss – der jüngst unter der irischen Präsidentschaft ausgehandelt wurde – zwar einige Passagen über zivile Konfliktlösung augegriffen hat, aber keine EU-Friedensagentur, sondern eine EU-Rüstungsagentur in den Verfassungsrang hebt.

Faktum ist auch, dass diese Vorlage unter dem Markennamen „Friedensprojekt Europa“ erstmals eine Verfassung in Kraft setzen soll, die eine Aufrüstungsverpflichtung (!) festschreibt.

Im 21. Jahrhundert mit seien Overkillkapazitäten dürfte aber eher eine Abrüstungsverpflichtung auf ein minimales stabiles Schreckensgleichgewicht für unverbesserliche misstrauische Militärrealisten Sinn machen.

Ein Minimalkompromiss, aus Sicht der Friedensbewegung?

Wäre das nicht zumindest eine
Begrenzung der nationalen Militärausgaben in der EU auf maximal ein
Prozent des des Sozialproduktes?

Ein Niveau, das bereits der Vater der modernen politischen Ökonomie
Adam Smith im 18. Jahrhundert für zivilisierte Staaten als mehr als
hinreichend für die Verteidigung gegen unproduktive Barbaren ansah.

Oder, aus Gleichgewichtsgründen, ­ zumindest auch die verpflichtende Verankerung von Agenturen für Frieden und Entwicklung
auf allen Ebenen, die mindestens jeweils ein Prozent des
Sozialproduktes in aktive Friedens und Entwicklungsförderung
investieren?

Denn, was rauskommt im ‚Friedensprojekt Europa‘, wenn typischerweise
Notstandhilfe beziehende Friedensamateure verfassungsmäßig
abgesicherten Rüstungsagenturprofis ­ mit Berufsoffiziersold oder
Waffenhändlergehalt gegenübersitzen, läßt sich leicht erahnen.

Wenn aber trojanische ‚Re formen‘ der Verfassungen im rückfälligen Europa in Kraft treten?

Sind dann das Fasten im Gefängnis und ähnliche Aktivitäten wieder
naheliegende und nachhaltig friedensgerechte Betätigungen für
immerwährend friedliche ÖsterreicherInnen?

Ausführliche Links und weiterführende Informationen

 

Posted in Friedensbewegung, Kultur, Österreich


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