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Ziviler Ungehorsam und konfrontative Kampagnen

Erstellt am 16.10.2009 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 16.10.2009 zuletzt geändert.

Widerstand in der Demokratie

Donnerstag, 15. Oktober 2009, 19 Uhr
 
mit dem Autor Martin Balluch
Ort: Ernst-Koref-Heim (Prunerstraße 3a, 4020 Linz; Nähe Musikschule)
Beginn: 19 Uhr

Eine Veranstaltung von Verein gegen Tierfabriken (VGT) und Werkstatt Frieden & Solidarität
Außerparlamentarische Protestformen gehören zum Wesen einer lebendigen Demokratie.

  1. Blockaden,
  2. Dauerdemonstrationen,
  3. Besetzungen und
  4. Boykottaufrufe

Diese Formen des Bürgerprotests bauen einen politischen Druck auf, der gar öfters als manche denken dazu führt, dass sich gesellschaftliche Verhältnisse ändern.

  1. Von den Protesten der Schwarzen gegen die Rassengesetze in den USA unter Anleitung des späteren Friedensnobelpreisträgers Martin Luther King über
  2. Frauen- und Friedensbewegungen bis zu den
  3. Umweltschutzgruppen

können die vergangenen 50 Jahre als die Blütezeit der außerparlamentarischen Aktionsformen bezeichnet werden.

Seit kurzem versuchen staatliche Organe allerdings, diese Formen des Widerstandes zu kriminalisieren. Gesetzliche Paragraphen ermöglichen es, politische Kampagnen als „Bildung einer kriminellen Organisation“ unter Strafe zu stellen.

  1. In Österreich wird dafür der § 278 ff (sh. unten),
  2. in Deutschland der § 129 verwendet.

Antiterror- und Antimafia-Gesetze zielen damit absurder Weise erstmals wieder auf politische Aktivisten und Aktivistinnen außerparlamentarischer oppositioneller Arbeit.
Im neuen Buch skizziert Martin Balluch

  1. Beweggründe und Aktionsformen zivilen Ungehorsams im Rahmen konfrontativer Kampagnen.
  2. Er behandelt Widerstand in der Demokratie gegen ein gesellschaftliches System, das in vielerlei Aspekten dem Gemeinwohl und der Lebensqualität des Einzelnen abträglich ist.
  3. Zentral diskutiert der Autor dabei die Frage nach der demokratiepolitischen Legitimität verschiedener Aktionsformen im Rahmen von konfrontativen Kampagnen und setzt sich mit dem Für und Wider von dafür notwendigen Rechtsüberschreitungen auseinander.


Der Autor:
Martin Balluch, Jahrgang 1964, studierte Astronomie, Mathematik und Physik in Wien und Heidelberg, wo er 1989 promovierte. 2005 machte er einen zweiten Doktortitel in Philosophie über „Tierethik“ an der Universität Wien. Sein Aktivistenleben begann 1978 mit der Beteiligung an Demonstrationen gegen das österreichische AKW Zwentendorf, dessen Bau verhindert werden konnte. Später schloss er sich mehreren Umwelt- und Tierschutzkampagnen an und ist seit 1989 zuerst in England und dann in Österreich am Aufbau von Tierschutzinitiativen führend beteiligt. In Wien steht Balluch dem „Verein gegen Tierfabriken“ vor.

§ 278a – Der Versuch, politisches Engagement zu kriminalisieren geht weiter!

Martin Balluch ist einer der 10 Tierrechts-AktivistInnen, denen nach § 278a der Prozess gemacht werden soll (Infos dazu auf http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=56&Itemid=77). Die „Plattform gegen Kriminalisierung von politischem Engagement“ arbeitet zur Zeit an einer konkreten Solidaritätskampagne mit den Angeklagten. Dieser Paragraf ist so vage und dehnbar formuliert, dass damit rasch politisches Engagement, das mächtigen Interessengruppen ein Dorn im Auge ist, kriminalisiert und mundtot gemacht werden kann. Heute trifft es Tierrechts-AktivistInnen, morgen kann es GewerkschafterInnen, UmweltschützerInnen, GlobalisierungskritierInnen, Friedensbewegte und viele andere treffen.

Wer sich an dieser Solidaritätskampagne beteiligen möchte, ersuchen wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen: office@werkstatt.or.at

 

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