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20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention (KRK)

Erstellt am 20.11.2009 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 06.10.2009 zuletzt geändert.

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende

  1. politische, soziale, ökonomische,
  2. kulturelle und bürgerliche Rechte zu – z.B das Recht auf gewaltfreie Erziehung

Er wurde bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Mit Mai 2009 sind 128 die Zusatzprotokolle akzeptier und weitere 28 haben sie signiert aber noch nicht ratifiziert.[7]Die Konvention in ÖsterreichÖsterreich hat das Übereinkommen

  1. am ersten Unterzeichnungstag, 26. Jänner 1990, unter­zeichnet. 
  2. Am 26. Juni 1992 hat es der Nationalrat genehmigt und am
  3. 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die KRK ratifiziert (kundgemacht im BGBl. 1993/7).
  4. Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich mit einem Erfüllungsvorbehalt formal in Kraft getreten.

Obwohl die Konvention nicht im Verfassungsrang steht, und der „Erfüllungsvorbehalt“ eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen.Dies ist

  1. bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie
  2. die Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet.

Die Kinderrechtskonvention entwickelt sich

Die Kinderrechtskonvention ist kein statisches Dokument, sondern kann bei Bedarf jeweiligen Entwicklungen angepasst werden.Dazu bedarf es aber leider neuerlicher Ratifikationen der Staaten.Im Jahr 2000 wurden von der UN-Generalversammlung zwei Fakultativprotokolle verabschiedet (2002 in Kraft getreten). Diese befassen sich mit der Eindämmung von zwei besonders hässlichen Formen von Gewalt gegen Kinder:

  1. der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bewaffneten Konflikten (Verbot von „Kindersoldaten/-innen“),
  2. verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) in Deutschland

„Die Vereinten Nationen (UN) haben das Ziel, sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Kinder in der Welt einzusetzen und die Einhaltung der Kinderrechte zu überwachen, denn Kinderrechte sind Menschenrechte!“Bekanntmachung des Übereinkommens über die Rechte des KindesDas Übereinkommen über die Rechte des Kindes verlangt neben der Einhaltung und Umsetzung von Kinderrechten auch die Bekanntmachung der Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens.Mit der Herausgabe der Broschüren

  1. „Übereinkommen über die Rechte des Kindes – UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien“ (für Erwachsene) und
  2. „Die Rechte der Kinder  von logo einfach erklärt“ (für Kinder und Jugendliche)

ist Deutschland diesen Verpflichtungen nachgekommen.Im Vorwort heißt es:„Je verbreiteter die Kenntnis über diese weltweit geltende Konvention ist, desto besser können Kinder, Eltern, Bundesregierung, Länder, Kommunen und Träger der Jugendhilfe gemeinsam den Rechten von Kindern zu größerer Wirksamkeit verhelfen“.Kinder über ihre Rechte informierenUm Kindern und Jugendlichen darüber hinaus

  1. einen kurzen Überblick über ihre international festgelegten Rechte zu geben und
  2. zur Beteiligung an deren Umsetzung aufzurufen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juli 2004 das Informationsfaltblatt „Eine Welt – Fit für Kinder“ herausgegeben.

2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-KinderrechtskonventionDie rechtliche Situation von Kindern hat sich in Österreich Deutschland in den vergangenen Jahren verbessert. Das geht aus Berichten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hervor.Zu den bedeutenden Fortschritten gehören Maßnahmen wie

  1. die Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung,
  2. die Reform des Kindschaftsrechts,
  3. der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz,
  4. die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes,
  5. Verbesserungen beim Familienlastenausgleich sowie gesteigerte Bemühungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Die 192 Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention müssen alle 5 Jahre den Vereinten Nationen über deren Umsetzung berichten.In seiner Verantwortung gegenüber Kindern stellt der Vertragsstaat dadurch sicher, dass der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig die Gelegenheit hat, die bei der Umsetzung der Konvention gemachten Fortschritte zu überprüfen. Für Deutschland hat die Bundesregierung bisher zwei Berichte abgegeben. ÖsterreichAnhörung der Bundesregierung zum 2. StaatenberichtAm 16. Januar 2004 hat in Genf die Anhörung der Bundesregierung zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) stattgefunden.Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes den 2. Staatenbericht zugesandt. Im Oktober 2003 übermittelte der UN-Ausschuss den Fragenkatalog zum deutschen Staatenbericht, der im Dezember 2003 von der Bundesregierung beantwortet wurde.Bemerkungen: Deutschland zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat sich am 16. Januar 2004 mit dem zweiten periodischen Staatenbericht Deutschlands befasst und ihn am 30. Januar 2004 angenommen. Der UN-Ausschuss veröffentlichte am 30. Januar 2004 die „Abschließenden Bemerkungen: DEUTSCHLAND“ („Concluding observations: GERMANY“)Eine erste Möglichkeit, die vom UN-Ausschuss ausgesprochenen Empfehlungen aufzugreifen, bietet der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“, mit dem die Beschlüsse des Weltkindergipfels in New York im Mai 2002 umgesetzt werden sollen.

Anlagen

Weitere Informationen zum Thema

Ausgewählte Publikationen zum Thema

Link

http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-11&chapter=4〈=en

 

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