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Stellt die Friedensfragen!

SCHAFFT DIE TODESSTRAFE AB!

Erstellt am 10.10.2011 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 3814 mal gelesen und am 10.10.2011 zuletzt geändert.

AM WELTTAG GEGEN DIE TODESSTRAFE FORDERT AMNESTY INTERNATIONAL BELARUS (WEISSRUSSLAND) AUF, DIE TODESSTRAFE ENDLICH ABZUSCHAFFEN. ALS LETZTEN STAAT IN EUROPA, DER DIE TODESSTRAFE NOCH VERHÄNGT UND VOLLSTRECKT, STEHT BELARUS HEUTE IM FOKUS DER MENSCHENRECHTSORGANISATION.

Wien, 10. Oktober 2011 – Seit der Unabhängigkeit von Belarus im Jahr 1991

  • sollen etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.
  • Informationen über die Todesstrafe gelten in Belarus als Staatsgeheimnis.Aufgrund der Geheimhaltung gibt es keine verlässlichen Daten über dieAnzahl der Todesurteile und Hinrichtungen.

Am 19. März 2010 wollte die Mutter von Andrei Zhuk im Gefängnis von Minsk ein Paket mit Lebensmitteln für ihren Sohn abgeben. Die Beamten wiesen sie ab und teilten ihr mit, ihr zum Tode verurteilter Sohn sei „verlegt“ worden. Man wies sie an, ihren Sohn nicht mehr zu besuchen. Drei Tage später erfuhr sie von Gefängnismitarbeitern, dass ihr Sohn erschossen wurde.

“In Belarus betreffen die Qualen und die Grausamkeiten der Todesstrafe nicht nur den Moment der Hinrichtung. Die Verurteilten erfahren
nicht, wann das Todesurteil vollstreckt wird und leben in ständiger Angst davor, abgeholt und erschossen zu werden. Auch die Familien werden erst Wochen oder Monate nach der Hinrichtung informiert, der Körper des Angehörigen wird ihnen nicht übergeben und der Bestattungsort bleibt geheim“

so Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International
Österreich.

Das Risiko, jemanden unschuldig hinzurichten, ist in Belarus besonders
hoch, da das Justizsystem schwere Mängel aufweist. Prozesse finden oft
unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Geständnisse“ werden zum Teil
unter Folter und Misshandlung erzwungen.

Die Vollstreckung eines Todesurteils erfolgt in der Regel innerhalb von
sechs Monaten nach Verhängung der Strafe. Todeskandidaten werden erst
direkt vor der Hinrichtung darüber informiert. Daher müssen sie ständig
damit rechnen, zur Hinrichtung abgeholt zu werden. Nach Verkündung des
Hinrichtungsbefehls wird dem Betroffenen eine Augenbinde angelegt und das
Todesurteil unverzüglich durch einen Pistolenschuss in den Hinterkopf
vollstreckt; manchmal sind mehrere Schüsse erforderlich.

„Als Amnesty International 1961 gegründet wurde, hatten erst neun Länder
die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Die Todesstrafe wurde nicht als
groben Verstoß gegen die Menschenrechte wahrgenommen. Heute, 50 Jahre
später, ist der Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe
unaufhaltbar und der Kampf geht weiter“, sagt Patzelt abschließend.

Informationen zur weltweiten Aktion finden Sie unter
http://www.amnesty.at/50

Den aktuellen Bericht „End The Death Penalty “ von Amnesty International
(12 S., engl.) finden Sie im Anhang oder unter
http://www.amnesty.org/en/library/info/ACT51/002/2011/en zum Download.

 

Posted in Gewaltprävention, Global, Menschenrecht

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