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Kunstprojekt mit ausgeschiedenen Panzern

Erstellt am 13.05.2012 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 4752 mal gelesen und am 20.05.2012 zuletzt geändert.

REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT – Kaufmännische Abteilung/Referat 6

WIEN, am 16.01.2012

An

Herrn Gerhard Gutruf, Hamburgerstraße 11/26, 1050 Wien

BMLVS-GZ: S94510/3-KA/2012

Sachbearbeiter: Axel-Bernd JANDESEK

Betreff: Aussonderungen und Verwertungen von schwerem Gerät des ÖBH;

Beabsichtigtes Kunstprojekt mit ausgeschiedenen Panzern;

Antwortschreiben an Hr. GUTRUF

Sehr geehrter Herr Gutruf!

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dankt Ihnen für Ihr Interesse an einer

Überlassung von Panzern aus den Beständen des Österreichischen Bundesheeres.

Zu Ihrer Anfrage an den Herrn Bundesminister vom 5. Dezember 2011 teilen wir Ihnen gerne mit,

dass Panzer per Gesetz als Kriegsmaterial gelten und daher bestimmten Auflagen unterliegen.

Näheres können Sie dem Kriegsmaterialgesetz 1977 BGBl. Nr. 540/1977 idgF und der Verordnung der

Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial BGBl. Nr. 624/1977 entnehmen.

Außerdem setzt eine Überlassung von Kriegsmaterial an Privatpersonen eine Bewilligung nach dem

Waffengesetz voraus. Ich darf Sie daher ersuchen, beim Bundesministerium für Landesverteidigung

und Sport, Rechtsabteilung, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, gerne auch per E-Mail

(recht1@bmlvs.gv.at) um eine derartige Genehmigung anzusuchen. Über das weitere Verfahren wird

Sie die Rechtsabteilung gerne informieren. Sonstige Fragen zum Besitz von Kriegsmaterial

beantwortet das Bundesministerium für Inneres.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für den Bundesminister:

i.V. Bea Mag. Christina FELLNER-RAPP, LL.M.

elektronisch gefertigt

 

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