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UNHCR fordert Stopp für Dublin II-Ausweisungen nach Griechenland

Erstellt am 26.10.2010 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 4472 mal gelesen und am 27.10.2010 zuletzt geändert.

http://dublin2.info/files/2010/04/2781332.jpg„Österreich darf nicht länger die Augen vor unmenschlichen Zuständen in Griechenland verschließen“

Wien, 25.10.2010 Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert an die österreichischen Behörden, keine Asylsuchenden mehr aufgrund der Dublin II-Regelung nach Griechenland auszuweisen.

Die Zustände für Asylsuchende in Griechenland seien

  1. unmenschlich und
  2. den Asylsuchenden drohe Gefahr für Leib und Leben.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schätze die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen durch Dublin II-Ausweisungen nach Griechenland derart hoch ein, dass er vor kurzem bekannt gab ,,in allen an ihn diesbezüglich herangetragenen Fällen ausnahmslos zu verfügen, dass bis auf Weiteres keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland zulässig seien.“

Viele Länder, darunter

  • Großbritannien, Niederlande, Belgien,
  • Norwegen und Dänemark,

haben bereits Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt.

Österreich zeige sich aber von den Bedenken des EGMR offensichtlich wenig beeindruckt:

„In Österreich wurden allein letzte Woche mindestens zehn negative Dublin II-Bescheide betreffend Griechenland ausgestellt – das bedeutet, dass jederzeit Frauen, Männer und auch Kinder nach Griechenland ausgewiesen werden können. Österreich darf nicht länger die Augen vor den unmenschlichen Zuständen im griechischen Asylsystem verschließen. Jeder Asylsuchende hat das Anrecht auf Schutz und auf ein faires Asylverfahren“, so Dr. Christoph Pinter, Leiter der UNHCR-Rechtsabteilung in Österreich.

In Griechenland sei das aber keinesfalls gegeben: „Viele Asylsuchende schaffen es überhaupt nicht, in ein Asylverfahren zu kommen. Die meisten Menschen, die nach Griechenland überstellt werden, landen auf der Straße und erhalten keinerlei Unterstützung, keinen Zugang zu medizinischer Betreuung oder Rechtsberatung. Im schlimmsten Fall droht den Betroffenen sogar Haft unter furchtbaren Bedingungen“, so Pinter.

Die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht sei laut UNHCR auch von Österreich Ernst zu nehmen. Solange in Griechenland keine menschenwürdige Behandlung und kein rechtlicher Schutz für Asylsuchende bestehen, dürften keine Menschen mehr nach Griechenland überstellt werden.

Gleichzeitig spricht sich UNHCR dafür aus, Griechenland auf EU-Ebene bei der Entwicklung und beim Aufbau eines funktionierenden Asylsystems zu unterstützen. UNHCR arbeite hier bereits mit den griechischen Behörden, auch Österreich habe Unterstützung zugesichert. Bis zur Umsetzung dieser Reformen könne aber das Dublin II-Verfahren auf Griechenland keine Anwendung finden.

Rückfragehinweis: Mag.a Ruth Schöffl, Tel. +43-1/26060 5307,
Mobil: +43-699/1459 5307, Mail: schoeffl@unhcr.org

 

Posted in Ethik, Europa, Gewaltprävention, Menschenrecht, Österreich

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