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Liste bedeutender Friedensschlüsse

Erstellt am 23.07.2006 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde mal gelesen und am 19.10.2008 zuletzt geändert.

„Es
soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten,

der mit dem
geheimen Vorbehalt des Stoffs
zu einem künftigen Kriege gemacht worden.

Denn alsdann wäre er ja ein bloßer Waffenstillstand,
Aufschub der Feindseligkeiten, nicht „Friede„, der das Ende aller
Hostilitäten bedeutet, und dem das Beywort ewig anzuhängen
ein schon verdächtiger Pleonasm ist. Die vorhandene, obgleich jetzt
vielleicht den Paciscirenden selbst noch nicht bekannte, Ursachen zum künftigen
Kriege
sind durch den Friedensschluß insgesammt vernichtet, sie mögen
auch aus archivarischen Dokumenten mit noch so scharfsichtiger Ausspähungsgeschicklichkeit
ausgeklaubt [5/6] seyn. – Der Vorbehalt (reseruatio mentalis) alter allererst
künftig auszudenkender Prätensionen, deren kein Teil für
jetzt Erwähnung tun mag, weil beyde zu sehr erschöpft sind, den
Krieg fortzusetzen, bey dem bösen Willen, die erste günstige
Gelegenheit zu diesem Zweck zu benutzen, gehört zur Jesuitencasuistik,
und ist unter der Würde der Regenten, so wie die Willfährigkeit
zu dergleichen Deduktionen unter der Würde eines Ministers desselben,
wenn man die Sache, wie sie an sich selbst ist beurteilt. –

Wenn aber, nach aufgeklärten Begriffen der
Staatsklugheit, in beständiger Vergrößerung der Macht,
durch welche Mittel es auch sey, die wahre Ehre des Staats gesetzt wird,
so fällt freylich jenes Urtheil als schulmäßig und pedantisch
in die Augen“.

Kant, Zum Ewigen Frieden

 

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