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Offener Brief an die deutsche Bundesregierung

Erstellt am 08.02.2024 von Andreas Hermann Landl
Dieser Artikel wurde 1405 mal gelesen und am 15.02.2024 zuletzt geändert.

Liebe Kinder, lieber Olaf, liebe Anna, lieber …

Helmut Becker aus Hamburg schrieb mir gerade: „Abschlussbericht: Deutsche Regierung liefert Streumunition in die Ukraine“.

Als Wiener Friedenspädagoge halte ich ja große Stücke auf das Buch Kindern den Frieden erklären das in der Friedenswerkstatt Bonn entstand. Weiter unten lest mal nach was Kant von 1795 für gute Ideen für den ewigen Frieden hatte. Welche der 8 Vorschläge von Kant könnte das sein?

Streumunition?

Helmut stört folgendes und er hat auch einen Vorschlag für die Regierung. Er leitet ihn aus dem Abschlussbericht zu den Streumunitions-Raketen, welche die Bundesregierung mit Panzerminen gefüllt und zu Hunderten in die Ukraine exportiert, wo sie dann mit ihren Fallschirmen fliegen, wohin der Wind sie treibt.

„Das widerspricht dem Oslo-Abkommen gegen Streumunition, aber anscheinend gilt „Der Zweck heiligt die Mittel“.
Ich empfehle eine sorgfältige Lektüre, weil sogar einige Expert:innen ‚Panzerminen‘ und ‚Streumunition mit Panzerminen als Submunition‘ verwechseln.“

Helmut Becker

Helmuts Vorschlag, die Vorschläge von Immanuel und die wichtigsten Fakten und eine Lösung der Hausaufgaben erfahrt ihr nun.

Helmut: … „Ein Grund mehr für „Waffenstillstand JETZT“

Immanuel Kants Regeln des ewigen Friedens für Kinder

  • Wenn zwei Kinder sich wieder vertragen wollen, sollen sie alles vergessen, worüber sie sich vorher gestritten haben.
  • Keine Gruppe oder Bande von Kindern bestimmt über eine andere.
  • Kein Kind soll sich nur mit Kämpfen beschäftigen.
  • Auch wenn zwei Kinder sich streiten, darf keines so gemein sein oder so lügen, dass das andere Kind ihm und seinen Versprechen, sich zu vertragen, nicht mehr trauen kann.
  • In jeder Kindergruppe oder Bande haben alle Mitglieder gleichviel zu sagen. Sie dürfen aber einen Chef oder eine Chefin wählen, die eine vorher festgelegte Zeit lang bestimmt.
  • Fragen, die alle Kinder betreffen, werden gemeinsam entschieden.
  • Jedes Kind darf alle anderen Räume betreten. Keine Gruppe darf einen eigenen Bereich haben, den andere nie betreten dürfen.
  • Geht es um Streit, dann sind Pläne, die geheim besprochen werden müssen, keine guten Pläne.

Untersuchungsbericht:

Exportiert die Bundesregierung Streumunition in die Ukraine?

Stand: 8.2.2024

Es gibt zwei wichtige Abkommen, die Zivilist:innen im Krieg schützen sollen:

  • Ottawa – gegen Personenminen
  • Oslo – gegen Streumunition.

Deutschland ist beiden beigetreten. Diese Untersuchung überprüft, ob es das Oslo-Abkommen einhält oder nicht.

Die Bundesregierung hat veröffentlicht, dass sie der Ukraine Panzerminen AT2 DM1399 liefert:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514

Bei der ersten Lieferung wurde nichts über die Form gesagt und das für die Exportkontrolle

zuständige BAFA weigerte sich mehrfach, dazu Auskunft zu geben (zuletzt Mail 14.6.23).

Bei der im November 2023 angekündigten zweiten wurde klar, dass Raketen geliefert werden, in denen die Panzerminen enthalten sind:

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/neues-400-millionen-euro-paket-fuer-ukrainische-streitkraefte-

5679858

Genauer gesagt, stößt jede Rakete bis zu 28 Minen aus, die mit Fallschirmen zu Boden schweben und dort durch Berührung einer Antenne oder einen Magnetzünder (der auch auf zivile Pkws reagiert) zur Explosion gebracht werden:

https://www.globaldefensecorp.com/2022/09/26/germany-delivers-at-2-anti-tank-mines-to- ukraine/

Das Oslo-Abkommen definiert Streumunition in Artikel 2, Absatz 2 folgendermaßen:

https://www.clusterconvention.org/files/convention_text/Convention-ENG.pdf#page=2

2. bezeichnet „Streumunition“ konventionelle Munition, die dazu bestimmt ist, explosive Submunitionen mit jeweils weniger als 20 Kilogramm Gewicht zu verstreuen oder freizugeben, und schließt diese explosiven Submunitionen ein.

Streumunition“bezeichnet nicht

a) Munition oder Submunition, die dazu bestimmt ist, Täuschkörper, Rauch, pyrotechnische Mittel oder Düppel freizusetzen beziehungsweise auszustoßen, oder Munition, die ausschließlich für Flugabwehrzwecke bestimmt ist;

b) Munition oder Submunition, die dazu bestimmt ist, elektrische oder elektronische Wirkungen zu erzeugen;

c) Munition, die zur Vermeidung von unterschiedslosen Flächenwirkungen und von Gefahren, die von nicht zur Wirkung gelangter Submunition ausgehen, alle nachstehenden Merkmale aufweist:

i) jede Munition enthält weniger als zehn explosive Submunitionen,

ii) jede explosive Submunition wiegt mehr als vier Kilogramm,

iii) jede explosive Submunition ist dazu bestimmt, ein einzelnes

Zielobjekt zu erfassen und zu bekämpfen,

iv) jede explosive Submunition ist mit einem elektronischen Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet,

v) jede explosive Submunition ist mit einer elektronischen Selbstdeaktivierungseigenschaft ausgestattet;

(Hervorhebungen und Einrückungen von H. Becker, Übersetzung laut Bundesgesetzblatt)

Damit eine Munition nicht als Streumunition gilt, müssen alle Bedingungen von c) erfüllt sein.

Das ist bei den Raketen mit AT2 zumindest für i) und ii) nicht der Fall, jede Rakete enthält 28 Panzerminen (=mehr als 10):

https://www.globaldefensecorp.com/2022/09/26/germany-delivers-at-2-anti-tank-mines-to-ukraine/ ,

die Panzerminen wiegen je 2,22 kg (weniger als 4) und sind keine Punktzielmunition, weil der Wind sie weitertreibt:

https://de.wikipedia.org/wiki/AT2_(Panzerabwehrmine) .

Daneben legt das Abkommen fest, „Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung auf Minen.“

(Artikel 1, Absatz 3).

Allerdings haben wir es hier nicht mit einzelnen Panzerminen zu tun, sondern mit Raketen, die mitPanzerminen gefüllt sind.

Der für die Genehmigung verantwortliche Staatssekretär im BMWK, Sven Giegold, argumentiertdazu (Mail 27.11.23):

“Auch Raketen als Verbringungsmittel von AT-2 Panzerabwehrminen fallen nicht unter das Oslo-Übereinkommen, und zwar auch dann nicht, wenn bis zu 28 AT-2 Panzerabwehrminen mit einer

Rakete ausgebracht werden. Denn der Ausschluss des Art. 1 Abs. 3 des Oslo-Übereinkommens istumfassend zu verstehen und bezieht sich ausweislich der Verhandlungsgeschichte nicht nur auf Minen an sich, sondern auch auf Munition, die Minen als Submunition enthält.”

‘Leider’ findet sich in den Verhandlungsprotokollen, soweit sie öffentlich sind, kein Hinweis auf diese ‘weitläufige Interpretation’:

https://www.streubomben.de/oslo-abkommen-verbot-streumunition/der-oslo-prozess/ ,

auch nicht im Vorschlag der deutschen Delegation in Wellington, 19. Februar 2008

https://www.streubomben.de/fileadmin/redaktion/Archiv/Landmine.de/pdf/

wellington_dtl_definitionspaper_190208_01.pdf

Die Argumentation des Staatssekretärs mag bis 2011 noch zugetroffen haben, als die Minen mit dem Minenwerfer Skorpion einzeln aus Magazinen verschossen wurden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Minenwurfsystem_Skorpion , Foto am Ende

Das gilt aber nicht mehr, seit sie mit dem Raketenwerfer MARS(II) in M26-Raketen eingesetzt werden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Multiple_Launch_Rocket_System

Damit erfüllen die Raketen als Ganzes die Bedingungen für Streumunition und die AT2 sind ihre Submunition.

Wer aus Schrauben, Unkraut-Ex, Knallkörpern und einem leeren Feuerlöscher eine Bombe zu bauen versucht, macht sich strafbar, obwohl alle Einzelteile legal erhältlich sind.

Wer Raketen mit Panzerminen als Submunition füllt, schafft damit Streumunition, auch wenn die Panzerminen einzeln zugelassen sind.(Dabei wird ganz ausgeklammert, dass Italien die AT2 abgeschafft hat, weil Versuche dort ergeben haben, dass sie von Personen ausgelöst werden können, also auch gegen das Ottawa-Abkommen verstoßen:

https://military-history.fandom.com/wiki/AT2_mine ,

siehe auch Handicap International, Faktenblatt Landminen November 2023:

https://www.handicap-international.ch/sn_uploads/document/2023.11.14—Landmine-Monitor-

2023_CP_DE.pdf , Seite 11

“Antifahrzeug-Minen dürfen weiter produziert werden. Diese können aber auch von zivilen Fahrzeugen und z. T. auch direkt von Personen ausgelöst werden. “)

Die Berichte über Landungen in Wohngebieten und zivile Opfer sind für mich nicht überprüfbar.

Die ukrainische Armee pflegt dazu zu erklären, es handele sich um Montagen mit vom Schlachtfeld hertransportierten Einzelteilen. Trotzdem ist das Szenario wegen der Konstruktion und Einsatzform der Raketen plausibel. Das Oslo-Abkommen wurde ja gerade geschlossen, weil Streumunition überwiegen Zivilist:innen trifft (Vorsicht, teilweise verstörende Fotos):

https://www.donbass-insider.com/2023/03/29/ukrainian-army-kills-three-civilians-and-wounds-

four-others-in-donetsk-with-western-weapons/

Ergebnis: Die Bundesregierung unterläuft mehrfach das Oslo-Abkommen, obwohl es gültiges deutsches Recht ist.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?

startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl209s0502.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id

%3D%27bgbl209s0502.pdf%27%5D__1692720475834

Bewertung:

Die Haltung des (in Umweltfragen recht effektiven) Staatssekretärs überrascht wenig, wenn man die Angleichung der Militär’strategie’ der Grünen an die der CDU in den letzten Jahren verfolgt.

Allerdings muss man von allen guten Geistern und jeglicher Moral verlassen sein, um die Lieferung von Raketen zu genehmigen, die Panzerminen mit Fallschirmen in der Nähe dicht besiedelter Gebiete abwerfen. Dann noch von “wertegeleiteter Rüstungsexportpolitik” zu sprechen

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/12/20231220-bundesregierung-legt-

rustungsexportbericht-fur-das-jahr-2022-vor.html , ist eine Unverfrorenheit.

Ähnliches gilt für die Beamt:innen des BAFA, das ‘Verteidigungs’ministerium und die Bundestagsabgeordneten, die das schweigend billigen (wie vorher den Afghanistan-Krieg).

Dass die zuständigen Einrichtungen UNODA https://disarmament.unoda.org/conventional-arms/ und Cluster Convention Implementation Support Unit

https://www.clusterconvention.org/implementation-support-unit/ auf je drei Anzeigen nicht mal mit

einer Eingangsbestätigung reagiert haben, lässt Zweifel an der Effektivität mancher UNO-Institutionen aufkommen.

Für die NGOs, die sich jahrelang gegen Streumunition eingesetzt haben, bedeutet der Übergang von Minenwerfern zu Streumunitionsraketen, dass ihre ‘Verhandlungspartner’ immer nach technologischen Veränderungen und anderen Wegen suchen werden, sie auszutricksen.

Wenn sie das stillschweigend hinnehmen, wird es in zukünftigen Kriegen Schule machen.

—-

Lösung der Hausübung für die Kinder die bei Kant für Kinder in der Schule fehlten

Anscheinend sind Olaf und die anderen in den düsteren 60er in die Schule gegangen und da hat es noch nicht so coole Friedenspädagogikbücher gegeben wie in der Zeit vom Gerhard und vom Joska. Und was Hänschen nicht gelernt hat sollte Hans schleunigst nachlernen.

Wichtig sind natürlich alle Vorschlage von Immanuel Kant – was besonders wichtig wäre für den ewigen Frieden in diesem Fall habe ich fett markiert:

Wenn zwei Kinder sich wieder vertragen wollen, sollen sie alles vergessen, worüber sie sich vorher gestritten haben.
Keine Gruppe oder Bande von Kindern bestimmt über eine andere.
Kein Kind soll sich nur mit Kämpfen beschäftigen.
Auch wenn zwei Kinder sich streiten, darf keines so gemein sein oder so lügen, dass das andere Kind ihm und seinen Versprechen, sich zu vertragen, nicht mehr trauen kann.
In jeder Kindergruppe oder Bande haben alle Mitglieder gleichviel zu sagen. Sie dürfen aber einen Chef oder eine Chefin wählen, die eine vorher festgelegte Zeit lang bestimmt.
Fragen, die alle Kinder betreffen, werden gemeinsam entschieden.
Jedes Kind darf alle anderen Räume betreten. Keine Gruppe darf einen eigenen Bereich haben, den andere nie betreten dürfen.
Geht es um Streit, dann sind Pläne, die geheim besprochen werden müssen, keine guten Pläne.

 

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